Telematikinfrastruktur für alle Leistungserbringer – Beschlüsse der 92. Gesundheitsministerkonferenz in Leipzig
Die Telematikinfrastruktur muss perspektivisch alle Leistungserbringer erfassen, damit auch für die Telemedizin ein sicherer Kommunikationskanal zur Verfügung steht. Darauf weist die 92. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bei ihrem Treffen vom 5. und 6. Juni 2019 in Leipzig hin. Die GMK bittet das Bundesgesundheitsministerium zudem, bis Ende 2019 eine bundeseinheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit für alle nichtakademischen Gesundheitsfachberufe vorzulegen – und die Krankenversicherung dabei einzubeziehen (up berichtete).
Zum Thema Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen bei osteopathischen Leistungen fordert die GMK das Bundesgesundheitsministerium erneut dazu auf, zu prüfen, ob ein Berufsgesetz für Osteopathen hier Abhilfe schaffen kann (Beschluss TOP 8.10).
Hintergrund: Zur Gesundheitsministerkonferenz treffen sich die amtierenden Gesundheitsminister und -senatoren der Bundesländer in der Regel einmal jährlich, um sich zu gesundheitspolitischen Fragen auszutauschen und die Länderinteressen zu koordinieren. Die Ergebnisse hält die Fachministerkonferenz in Beschlüssen fest. Eine vollständige Liste der Beschlüsse findet sich hier: www.gmkonline.de/Beschluesse
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