Zuzahlungsinkasso ohne Patientenstress
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass GKV-Versicherte zu einer Heilmittelverordnung zuzahlen müssen. Gleichzeitig sind die Leistungserbringer dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen von den Versicherten einzuziehen. Allerdings treibt ein Therapeut das Geld im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Krankenkasse ein und bekommt sein Geld von der Krankenkasse, wenn der Patienten nicht zahlt – vorausgesetzt, er hat sich an die Regeln gehalten. Und das geht ganz einfach.
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