Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage
Arbeitgeber müssen keine bestimmte Anzahl an halben Urlaubstagen genehmigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg hervor. Demnach müsse ein Urlaubswunsch, der auf „eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten“ gerichtet ist, nicht erfüllt werden (Az.: 4 Sa 73/18).

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