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Datenschutz?…! Fristen

Wann dürfen / müssen Patientendaten gelöscht werden?
Manche Praxisinhaber möchten die Daten möglichst früh löschen, weil sich die Patientenakten im Archiv stapeln und kein Durchkommen mehr ist. Hier ist die Antwort einfach: Nach § 630 f BGB sind Patientenakten mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Fristbeginn ist der Abschluss der Behandlung. Wer dennoch früher vernichtet, den trifft im Streitfalle, z.B. wegen einer angeblichen Fehlbehandlung, die Beweislast für eine pflichtgemäße Behandlung.
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