HeilM-RL ZÄ: G-BA leitet Beratung zur Überarbeitung ein
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich beschlossen, ein Verfahren zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) einzuleiten und die Richtlinie an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) anzupassen.
