Niedersachsen: Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer ist rechtens
Pflegekräfte in Niedersachsen müssen auch künftig Mitglieder der Pflegekammer sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat kürzlich zwei Klagen gegen eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen abgewiesen. „Die Belastung durch die Mitgliedschaft sei nicht so schwerwiegend, dass der Gesetzgeber sie nicht anordnen durfte“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts (Az.: 8 LC 116/18, 8 LC 117/18).
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