Urteil: Unfallversicherungsschutz auch am Probearbeitstag
Arbeitssuchende stehen unter bestimmten Voraussetzungen auch an Probearbeitstagen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Im konkreten Fall hatte ein 39-jähriger Mann einen Tag probeweise als Lkw-Fahrer in einem Entsorgungsunternehmen gearbeitet. Während der Tätigkeit stürzte er von einem Lastwagen und zog sich eine schwere Kopfverletzung zu.
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