up|unternehmen praxis

Urteil: Unfallversicherungsschutz auch am Probearbeitstag

Arbeitssuchende stehen unter bestimmten Voraussetzungen auch an Probearbeitstagen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden. Im konkreten Fall hatte ein 39-jähriger Mann einen Tag probeweise als Lkw-Fahrer in einem Entsorgungsunternehmen gearbeitet. Während der Tätigkeit stürzte er von einem Lastwagen und zog sich eine schwere Kopfverletzung zu.
Unrechtmäßiger Eingriff in den Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Heilmittelerbringer (vdek Rahmenvertrag)
© iStock:FikMik
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x