Vereinfachte Heilmittel-Richtlinie kommt erst im Oktober 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und die Neufassung des Heilmittelkatalogs beschlossen. Ziel dieser umfassenden Reform ist, das Verordnungsverfahren deutlich zu vereinfachen, um Ärzte und Heilmittelerbringer zu entlasten. Außerdem wurden Änderungen, die das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorsieht, mit dem Beschluss umgesetzt. Vermutlich wird die Neufassung erst im Oktober 2020 in Kraft treten.
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