DVG: Bundesrat will Therapeuten stärker einbinden
Das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) soll nach einem Beschluss des Bundesrats hinsichtlich der Beteiligung von Heilmittelerbringern geändert werden. Zum einen soll geprüft werden, „ob die Verordnungsfähigkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen auf weitere Leistungserbringer als den behandelnden Arzt erweitert werden kann“. Denn „der Behandler kann dabei auch ein Psychotherapeut oder Physiotherapeut sein“. Ferner werde die Bundesregierung gebeten, für Physiotherapeuten sowie Hebammen und Entbindungspfleger „zumindest eine freiwillige Möglichkeit zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur zu schaffen“.
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