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Masern-Impfpflicht auch für Gesundheitspersonal

Ab März 2020 soll eine allgemeine Masern-Impflicht gelten. Das hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen. Danach müssen nicht nur Schul- und Kindergartenkinder einen Impfnachweis erbringen, sondern auch medizinisches Personal, das nach 1970 geboren ist. Wer die Impfung verweigert, dem drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
Masern-Impfpflicht auch für Gesundheitspersonal
© iStock: Astrid860
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W.
05.11.2019 12:52

Gilt die Impfpflicht auch für Heilmittelerbringer in Einzelpraxen? Im Gesetzestext… Weiterlesen »

Ute Reisch
02.11.2019 7:40

Grundrecht auf Unversehrtheit = ADE Muss man demnächste wenn man… Weiterlesen »

Wiebke
06.11.2019 20:14
Antworten an  Ute Reisch

ABSOLUT GRUSELIG!!!!!!!

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