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Urteil

Praxischefs müssen Mitarbeiter auf Urlaubsverfall hinweisen

Praxisinhaber müssen ihre Mitarbeiter informieren, wenn deren Anspruch auf Urlaub zu verfallen droht. Diese Initiativlast des Arbeitgebers gilt auch für Urlaub aus früheren Jahren, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az.: 4 Sa 242/18).
Praxischefs müssen Mitarbeiter auf Urlaubsverfall hinweisen
© iStock: Barcin
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