Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen Extras nicht als Wahltarife anbieten
Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen Zusatzleistungen wie Auslandskrankenschutz oder Chefarztbehandlung nicht mehr als Wahltarif anbieten. Auch die Werbung mit Vergünstigungen bei bestimmten privaten „Vorteilspartnern“ ist nicht erlaubt. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B1 KR 34/18 R und B1 KR 16/18 R).
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