up|unternehmen praxis

Für eine Urlaubssperre gelten hohe Hürden

Chef muss gute betriebliche oder soziale Gründe nennen
Eine Urlaubssperre ist das Verbot für Mitarbeiter, in einem bestimmten Zeitraum frei zu nehmen. Ohne guten Grund darf ein Praxischef eine solche aber nicht verhängen. In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) heißt es:Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer () entgegenstehen.“ Der Spielraum, wann Praxisinhaber einen Urlaubsantrag ablehnen dürfen, ist also sehr begrenzt.
Für eine Urlaubssperre gelten hohe Hürden
© iStock: Stadtratte
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x