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Ab Januar 2020: G-BA erleichtert Verordnung von MLD bei Lipödem

Bislang konnte MLD bei Lipödem-Patienten nur dann verordnet werden, wenn zusätzlich ein Lymphödem diagnostiziert wurde. Das hat der G-BA mit einem Änderungsbeschluss zur Neufassung der Heilmittel-Richtlinie am 22.11.2019 geändert. In seiner Stellungnahme zur Neufassung der Heilmittel-Richtlinie im September 2018 hatte der Spitzenverband der Heilmittelerbringer gefordert, das Lipödem als eigenständige Indikation zur Verordnung von Lymphdrainage im Heilmittelkatalog in die Diagnosengruppe LY2 aufzunehmen. Diese Forderung hat der G-BA jetzt in einem Änderungsbeschluss umgesetzt.
Ab Januar 2020: G-BA erleichtert Verordnung von MLD bei Lipödem
© iStock: CAGRI OZGUR
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Torsten Langner
06.12.2019 21:59

Das ist mehr überfällig den Lipödem Pat brauchen neben der… Weiterlesen »

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