Lückenhafte Dokumentation kein zwingender Grund für Schadenersatz
Lücken in der Dokumentation des Arztes führen nicht zwingend zu einem Schadenersatzanspruch des Patienten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Der Vorwurf, dass es aufgrund einer mangelnden Dokumentation der medizinischen Befunde zu einem Behandlungsfehler gekommen sei, müsse „hinreichend wahrscheinlich“ sein (Az.: VI ZR 71/17).
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