Neue Heilmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Yvonne Millar
Yvonne Millar ist Freie Journalistin im Medienteam Medizin und gehört seit 2014 zum Redaktionsteam von up. Die studierte Politikwissenschaftlerin und Anglistin hat sich vor fast zehn Jahre auf Themen aus den Bereichen Medizin und Gesundheit spezialisiert. Leser unserer Printausgabe kennen sie bereits u.a. aus dem Editorial, in dem sie jeden Monat die neue Ausgabe vorstellt.
03.01.2020
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Am 31.12.2019 wurde die Neufassung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL), einschließlich des Heilmittelkatalogs, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist sie am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das gilt auch für die gut gemeinte, aber leider inzwischen überholte, Anlage 3 (wir berichteten in up-Ausgabe 1-2020), die die Änderungen von Heilmittelverordnungen regelt.
Die meisten Änderungen der HeilM-RL gelten ab dem 1. Oktober 2020. Die Anpassung zum Lipödem (wir berichteten in up-Ausgabe 1/2020) ist bereits seit Anfang Januar 2020 gültig. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittelrichtlinie) in seinen Sitzungen am 19. September und 22. November 2019 beschlossen.
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