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Steuervergünstigungen gelten auch für E-Scooter

Elektro-Tretroller sind nach der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung(eKFV) seit 15. Juni 2019 für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Denkbar also auch, dass Praxisinhaber ihren Mitarbeitern einen E-Scooter als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen. Doch wie sieht es steuerlich aus?
Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern
© iStock: R_Type
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