Steuervergünstigungen gelten auch für E-Scooter
Elektro-Tretroller sind nach der „Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV) seit 15. Juni 2019 für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Denkbar also auch, dass Praxisinhaber ihren Mitarbeitern einen E-Scooter als Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen. Doch wie sieht es steuerlich aus?
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