Urteil: Kasse zahlt Fußpflege nur bei Diabetes
Nur für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine medizinische Fußpflege. Das ist gegenwärtig die Rechtslage und wird es (erst einmal) auch bleiben. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat sie mit seinem Urteil (Az.: B 1 KR 18/19 R) bestätigt. Die Richter sehen darin keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Patienten mit anderen Fußleiden.
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