Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern
2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) novelliert. Damit haben sich auch die Anforderungen an Minijob-Verträge geändert. Praxisinhaber sollten darum prüfen, ob die Arbeitsverträge für Minijobber noch auf dem aktuellen Stand sind. Sonst können sie unbewusst in eine teure Falle tappen.
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