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Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern

2019 wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) novelliert. Damit haben sich auch die Anforderungen an Minijob-Verträge geändert. Praxisinhaber sollten darum prüfen, ob die Arbeitsverträge für Minijobber noch auf dem aktuellen Stand sind. Sonst können sie unbewusst in eine teure Falle tappen.
Vorsicht Falle bei Arbeitsverträgen von Minijobbern
© iStock: adventtr
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