up|unternehmen praxis

G-BA erweitert Indikationsbereich für Podologische Therapie

Zukünftig können Maßnahmen der podologischen Therapie auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die vergleichbar mit einem diabetischen Fußsyndrom und auf ähnliche Sensibilitäts- und Durchblutungsstörungen zurückzuführen sind. Diese Erweiterung des Indikationsbereichs gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag, 20. Februar 2020 bekannt.
G-BA erweitert Indikationsbereich für Podologische Therapie
© G-BA

Maßnahmen der podologischen Therapie können somit laut G-BA zukünftig nicht mehr nur bei einem diabetischen Fußsyndrom verordnet werden, sondern auch bei Schädigungen als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms. Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Außerdem interessant:

Erste Jahrestagung für Podologie im März in Wolfsburg

Fachkräfteengpassanalyse: Mitarbeitersuche in der Podologie dauert im Schnitt 194 Tage

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x