G-BA erweitert Indikationsbereich für Podologische Therapie
Zukünftig können Maßnahmen der podologischen Therapie auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die vergleichbar mit einem diabetischen Fußsyndrom und auf ähnliche Sensibilitäts- und Durchblutungsstörungen zurückzuführen sind. Diese Erweiterung des Indikationsbereichs gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag, 20. Februar 2020 bekannt.
Maßnahmen der podologischen Therapie können somit laut G-BA zukünftig nicht mehr nur bei einem diabetischen Fußsyndrom verordnet werden, sondern auch bei Schädigungen als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines Querschnittsyndroms. Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
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