Urteil: Erben müssen für Steuerschuld mit Gesamtvermögen haften
Wer eine Praxis erbt und sie anschließend verkauft, haftet mit seinem gesamten Vermögen für mögliche Steuerschulden des ehemaligen Praxisinhabers. Eine Beschränkung auf den Nachlass lehnte das Finanzgericht (FG) Münster kürzlich ab (Az.: 12 K 2262/16). Eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen.
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