Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
Steuerzahler können in bestimmten Fällen die Stundung einer Rückzahlung an eine Behörde beantragen. Allerdings sollte der Antrag gut begründet sein. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass eine unzureichende Aufklärung der Sachverhalte bei der Ablehnung einer Stundung „ermessensfehlerhaft und rechtswidrig“ sei (Az.: 5 K 3830/16).
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.