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Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen

Steuerzahler können in bestimmten Fällen die Stundung einer Rückzahlung an eine Behörde beantragen. Allerdings sollte der Antrag gut begründet sein. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat kürzlich entschieden, dass eine unzureichende Aufklärung der Sachverhalte bei der Ablehnung einer Stundung ermessensfehlerhaft und rechtswidrigsei (Az.: 5 K 3830/16).
Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
© iStock: LIgorko
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