BFH: Finanzamt darf Fehler im Steuerbescheid nicht immer korrigieren
Stellt das Finanzamt einen fehlerhaften Steuerbescheid zu, bleibt dieser unter Umständen auch dann gültig, wenn die Behörde ihren Fehler später korrigiert und eine Nachzahlung fordert. Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden (Az.: IX R 23/18).
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