Das ist doch mal ein Anfang
Coronavirus: Fristenregelung bis Ende April ausgesetzt
Empfehlungen der Kassenverbände (Stand: 16.03.2020)
Damit trotz Corona weiterhin ein reibungsloser Versorgungsprozess mit Heilmitteln gewährleistet ist, haben sich die Kassenverbände mit den Spitzenorganisationen auf Bundesebene abgestimmt und nun ihre Empfehlungen veröffentlicht. Bis einschließlich 30.04.2020 wird demnach eine Prüfung von Fristen zu Unterbrechungen oder Beginn der Behandlung geben. Das gilt sowohl für vertragsärztliche als auch für vertragszahnärztliche Heilmittelverordnungen.
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