up|unternehmen praxis

Das ist doch mal ein Anfang

Coronavirus: Fristenregelung bis Ende April ausgesetzt

Empfehlungen der Kassenverbände (Stand: 16.03.2020)
Damit trotz Corona weiterhin ein reibungsloser Versorgungsprozess mit Heilmitteln gewährleistet ist, haben sich die Kassenverbände mit den Spitzenorganisationen auf Bundesebene abgestimmt und nun ihre Empfehlungen veröffentlicht. Bis einschließlich 30.04.2020 wird demnach eine Prüfung von Fristen zu Unterbrechungen oder Beginn der Behandlung geben. Das gilt sowohl für vertragsärztliche als auch für vertragszahnärztliche Heilmittelverordnungen.
Coronavirus: Fristenregelung bis Ende April ausgesetzt
© iStock: sodafish
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x