G-BA Sonderregelung: Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach telefonischer Anamnese möglich
Laut eines Beschlusses des G-BA von Freitag, dem 27. März 2020, können Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls „(...) auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und von der Vertragsärztin oder vom Vertragsarzt postalisch an die oder den Versicherten übermittelt werden, sofern bereits zuvor aufgrund der selben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die verordnende Vertragsärztin oder den verordnenden Vertragsarzt erfolgt ist.“
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