GKV erweitert telemedizinische Behandlungsmöglichkeiten, aber begrenzt telefonische Beratung auf Ernährungstherapie
Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband haben in einer gemeinsamen Telefonkonferenz die Empfehlungen für den Heilmittelbereich erweitert und mit dem Stand vom 31.03.2020 veröffentlicht. Damit wird die bisherige Empfehlung vom 18.03.2020 (wir berichteten) ersetzt. Die Laufzeit für telemedizinische Behandlungen wurde verlängert, Schlucktherapie für SCZ ist jetzt möglich, aber telefonische Beratung ist zukünftig leider nur bei der Ernährungstherapie möglich. Und es wird klargestellt: Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung ist immer als medizinisch notwendig anzusehen.
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