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Glosse

Kurz vor Schluss: Es ist doch nur zu Ihrem Besten!

1. März 2020 – das heißt? Richtig! Seit heute gilt die Masern-Impfpflicht u.a. für Menschen, die im Gesundheitswesen tätig sind (und nach 1970 geboren wurden). Wird der Impfnachweis nicht erbracht, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Pflege-Pauschbetrag entlastet Familien
© iStock: williv
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