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Rahmenverträge und Blankoverordnung: Gesetzgeber verlängert Fristen

Am 27. März 2020 wurde das Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) beschlossen. Daraus gehen auch Fristenänderungen für die bundeseinheitlichen Rahmenverträge und Blankoverordnungen hervor.
Unrechtmäßiger Eingriff in den Behandlungsvertrag zwischen Patienten und Heilmittelerbringer (vdek Rahmenvertrag)
© iStock:FikMik
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