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Serie Heilmittelkatalog 2020 – Teil 3

Behandlungsfall wird zum Verordnungsfall

Die bisherige Heilmittel-Richtlinie hat den sogenannten Behandlungsfall etabliert, bei dem es zwischen GKV und KBV jahrelange Differenzen über die Auslegung dieser Regel gab. Diese Differenzen sind mit der Neufassung der Heilmittelrichtlinie zum 1. Oktober 2020 geklärt. In § 7 HeilM-RL wird der neue Verordnungsfall eingeführt und in Abs. 3 klargestellt, dass sich der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge immer auf den jeweils verordneten Arzt beziehen.
30.06.2020 – Neue Preise?!
© iStock: LSOphoto
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