Krankschreibungen weiterhin telefonisch möglich
Personen mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege müssen weiterhin nicht persönlich in der Arztpraxis erscheinen, um sich krankschreiben zu lassen. Diese Regelung wurde bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Es reicht, wenn diese Patienten in der Praxis anrufen und um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitten. So soll vermieden werden, dass sich diese Erkrankungen weiter ausbreiten. Die telefonische AU ist auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
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