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Kurzarbeitergeld steigt ab dem vierten Monat des Bezugs

Am 22. April 2020 einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Laut Bundesministerium der Finanzen steigt dieses bei kinderlosen Beschäftigten, die derzeit mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent. Beschäftigte mit Kindern sollen 77 Prozent erhalten.
Was ist eine angemessene Bezahlung?
© iStock: johannes86
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