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Referentenentwurf zum Corona-Rettungsschirm

Das BMG hat am 16. April 2020 einen Referentenentwurf für den Rettungsschirm für Heilmittelerbringer (SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung) vorgelegt. Demnach erhält jeder zugelassene Leistungserbringer eine einmalige, nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung erhaltenen Vergütungsvolumens – einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlungen.
Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
© iStock: LIgorko
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Sabine
20.04.2020 22:36

1,50 pro Verordnung und nicht pro Behandlung ist ja wohl… Weiterlesen »

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