Zahlungsfrist für BGW-Beiträge 2019 bis 15. Juni verlängert
Die gesetzliche Unfallversicherung der Heilberufe, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), hat die Zahlungsfrist für die BGW-Beiträge 2019 aufgrund der Corona-Krise verlängert. Die Zahlungsfrist für die üblicherweise am 15. Mai 2020 fälligen Beiträge verlängert sich auf den 15. Juni 2020, ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.
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