Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet
Ärzte müssen im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mehr die gesamten Kosten einer als unwirtschaftlich festgestellten Heilmittelverordnung übernehmen, sondern nur den Mehrpreis erstatten. Das ist so vereinbart in den neuen „Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung“, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Sie gelten seit dem 1. Mai 2020.

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