up|unternehmen praxis

Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet

Ärzte müssen im Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht mehr die gesamten Kosten einer als unwirtschaftlich festgestellten Heilmittelverordnung übernehmen, sondern nur den Mehrpreis erstatten. Das ist so vereinbart in den neuen „Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung“, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband abgeschlossen haben. Sie gelten seit dem 1. Mai 2020.
Ärzte bei Heilmittelregressen entlastet
© iStock: WSF
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x