Beschränkungen für Podologen in den meisten Bundesländern aufgehoben
In den meisten Bundesländern ist seit Montag (4. Mai) die Beschränkung für Podologiepraxen, nur medizinisch notwendige Leistungen durchzuführen, aufgehoben. So können Podologen wieder uneingeschränkt ihr gesamtes Leistungsspektrum, einschließlich der präventiven und nachsorgenden Maßnahmen, anbieten.
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