Sonderregelungen für Heilmittelbereich bis Ende Juni verlängert
Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2020 für den Heilmittelbereich weiterhin Sonderregelungen gelten sollen. Für Physiotherapeuten, einschließlich Masseure und medizinische Bademeister, Ergotherapeuten, Podologen sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapeuten sind dementsprechend u.a. die Fristen für den Behandlungsbeginn sowie bei Unterbrechung der Behandlung weiterhin ausgesetzt.
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