Corona-Sonderregeln: Fristverlängerung bei Behandlungsbeginn
Die Frist für den Behandlungsbeginn nach einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung wird für GKV-Versicherte von 14 auf 28 Tage verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern (29. Juni 2020) beschlossen.
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