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Coronatests jetzt auch ohne Symptome auf Kassenkosten möglich

Rückwirkend zum 14. Mai 2020 ist die „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ in Kraft getreten. Demnach übernimmt zukünftig die GKV auch bei Personen, die keine Symptome aufweisen, die Kosten für den Test auf den Coronavirus.
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