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COVID-19 kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Eine Infektion mit COVID-19 kann für Beschäftigte im Gesundheitswesen unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Darauf weisen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) kürzlich in einer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte hin.
Von der Schockstarre in die Handlung
© iStock: Tomas Ragina
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Frau Christina Schostok
16.08.2020 19:36

Sehr interessant!

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