Sozialschutz-Paket II: Rettungsschirm auch für Frühförderstellen
Auch für Frühförderstellen hat die Bundesregierung einen Rettungsschirm in der Corona-Pandemie gespannt. Mit der Verabschiedung des Sozialschutz-Paketes II können Leistungserbringer künftig neben dem heilpädagogischen auch für den medizinisch-therapeutischen Bereich der Frühförderung einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beantragen. Die Anträge bei den Trägern der Eingliederungshilfe und den Krankenkassen gelten auch rückwirkend, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.
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