Hygienepauschale der PKV bis 30. September befristet
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) beteiligt sich an den Mehrkosten, die durch die aufwändigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie in den Heilmittelpraxen entstehen. In aller Regel erstatten sie eine Hygienepauschale von bis zu 1,50 pro Behandlungstermin. Diese Regelung ist bis zum 30. September 2020 befristet.
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