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NRW setzt Rückzahlung von Corona-Soforthilfe vorerst aus

Nordrhein-Westfalen hat die Rückzahlung der Corona-Sorthilfe vorerst gestoppt. Zuvor hatte es massive Proteste aus der Wirtschaft gegeben. Kritisiert wurden die Abrechnungen, die das Land zum Ende des Förderzeitraums verschickt hatte. Wer Hilfen zu Unrecht beantragt hatte, weil er beispielsweise die Zuschüsse zur Deckung von Personalkosten benutzt hatte, wurde zur Rückzahlung aufgefordert. Dieses Verfahren hat NRW vorerst ausgesetzt. Das Land will nun beim Bund offene Fragen klären, etwa zur Behandlung der Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden.
Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
© iStock: wutwhanfoto
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