Mit 10 Monaten Verspätung: Heilmittel-Schiedsstelle nimmt ihre Arbeit auf
Obwohl die Verhandlungen zu den bundeseinheitlichen Rahmenverträgen schon längst laufen, hat die Schiedsstelle erst vor einigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen können – mit zehn Monaten Verspätung. Dabei steht in § 125 Abs. 6 SGB V:„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene bilden bis zum 15. November 2019 eine gemeinsame Schiedsstelle.“
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