Neue, noch nicht gültige Verordnungsformulare im Umlauf
In einigen Fällen haben Ärzte beim Ausstellen von Heilmittel-Verordnungen bereits das neue Verordnungsformular Muster 13 verwendet. Dieses Formular ist noch nicht gültig. Darauf ausgestellte Verordnungen können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
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