Kein Testkonzept für kostenlose Corona-Tests erforderlich
Praxisinhaber, die für sich und ihre Mitarbeiter einen kostenlosen Corona-Test in Anspruch nehmen möchten, müssen dazu kein Testkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Anfrage des Deutschen Bundesverbandes für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) bestätigt. Die Praxen sollten sich bei den Gesundheitsämtern vor Ort informieren.

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