Verschärfter Teil-Lockdown: Diese Regelungen gelten ab dem 1. Dezember
Gestern (25. November 2020) berieten Bund und Länder erneut darüber, wie es mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weitergeht. Das Ergebnis: Der Ende Oktober für den November beschlossene Teil-Lockdown wird erst einmal bis zum 20. Dezember verlängert, ergänzt durch einige verschärfte Regelungen, die ab dem 1. Dezember in Kraft treten. Wichtig: Therapiepraxen dürfen auch weiterhin medizinisch notwendige Heilmittelbehandlungen erbringen.
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