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G-BA: Podologie-Verband ist stellungnahmeberechtigte Organisation

„Der Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. wird als stellungnahmeberechtigte Organisation gemäß § 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V anerkannt.“
G-BA: Podologie-Verband ist stellungnahmeberechtigte Organisation
© G-BA
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