Steuerfreier Corona-Bonus bis Juni 2021
Korrektur, 17.12.2020: Laut eines aktuellen Entwurfs der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern eine Sonderzahlung aufgrund der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 zukommen lassen. Der Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro ist nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und bis spätestens Ende Juni 2021 auf dem Konto des Arbeitnehmers ist.

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Hier hat es eine Änderung gegeben. Der Bonus muss bis… Weiterlesen »
Liebe Frau Herbst, vielen Dank, dass Sie uns über die… Weiterlesen »