Überbrückungshilfe II: Noch bis Ende Januar Antrag stellen!
Noch bis zum 31. Januar 2021 können kleine und mittelständische Unternehmen, also auch Heilmittelpraxen, Anträge für die Überbrückungshilfe II stellen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen, die im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichneten sowie Umsatzeinbußen von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mindestens 30 Prozent im Durchschnitt zwischen April und August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Anträge müssen über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden.
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