up|unternehmen praxis

Überbrückungshilfe II: Noch bis Ende Januar Antrag stellen!

Noch bis zum 31. Januar 2021 können kleine und mittelständische Unternehmen, also auch Heilmittelpraxen, Anträge für die Überbrückungshilfe II stellen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Bundesfinanzhof: Kein Aufschub von alten Steuerschulden wegen Corona
© bob_bosewell

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen, die im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichneten sowie Umsatzeinbußen von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten oder mindestens 30 Prozent im Durchschnitt zwischen April und August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Anträge müssen über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden.

Außerdem interessant:

Verschärfter Teil-Lockdown: Diese Regelungen gelten ab dem 1. Dezember

Bundesregierung verlängert Corona-Überbrückungshilfe

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x