Überbrückungshilfe II: Noch bis Ende Januar Antrag stellen!
Noch bis zum 31. Januar 2021 können kleine und mittelständische Unternehmen, also auch Heilmittelpraxen, Anträge für die Überbrückungshilfe II stellen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

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