Baden-Württemberg: Zeitlich befristete Corona-bedingte Sonderregelungen
Als Reaktion auf die exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland im Herbst hat der G-BA zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen festgelegt. Diese gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021, mit Option auf Verlängerung. Demnach können Heilmittel-Behandlungen auch als Videobehandlungen stattfinden, sofern dies aus therapeutischer Sicht möglich ist. Zudem müssen die Patienten dieser Behandlungsform zustimmen. Laut…
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